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besticht das Verkehrszeichen durch seine Robustheit sowie seine langlebige und witterungsresistente Oberfläche
Das Richtzeichen ist prädestiniert für den Einsatz durch kommunale Einrichtungen
RA2 oder RA3 ermöglicht eine Anpassung an unterschiedliche Sichtbarkeitsanforderungen
Dieses Richtzeichen besticht durch seine stoßfeste und wartungsfreundliche Konstruktion
Die verfügbaren Bauarten - Flachform oder Alform - sorgen für anpassbare Montageoptionen und eine einfache Installierung des Schildes
Verkehrszeichen "Seitenstreifen nicht befahrbar" - VZ 1007-60 Größe:450 x 600 mm besticht das Verkehrszeichen durch seineVerkehrszeichen VZ 1007 60 "Seitenstreifen nicht befahrbar" Gewhrleistung der Verkehrskonformitt Das Zusatzzeichen VZ 1007 60 "Seitenstreifen nicht befahrbar" stellt einen wichtigen Baustein fr eine sichere und klar geregelte Verkehrsinfrastruktur dar. Es dient der przisen Information der Verkehrsteilnehmer, dass der Seitenstreifen nicht genutzt werden darf und frdert somit aktiv die Einhaltung der Straenverkehrsordnung. Material und Verarbeitung: